Briefwahlunterlagen Online anfordern
Seit dem 29. April 2024 ist das Wahlbüro für die Briefwahl zur Europa- und Bürgermeisterwahl in Schlangenbad geöffnet.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in den übrigen europäischen Mitgliedstaaten eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen europäischen Mitgliedstaaten (Unionsbürger), die
das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen europäischen Mitgliedstaat eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen gemäß § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO)
Landtagswahl Hessen 2023
Landratswahl 2023
Wahlergebnisse in der Gemeinde Schlangenbad
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