Aufgrund der Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) wird der Eigenjagdbezirk Hammerwald mit einer Fläche von ca. 136 ha zum 1. April 2025 neu verpachtet.
Die Verpachtung erfolgt vom 01. April 2025 bis zum 31. März 2035 für die Dauer von 10 Jahren. Es wird ein Mindestgebot der Jagdpacht von 7,00 € je ha vorgegeben. Kosten für den Wildschadenersatz sind in vollem Umfang zu übernehmen.
Schriftliche Angebote mit Nachweis der Jagdpachtfähigkeit und vollständigen Bewerberbogen sind bis zum 18.09.2024 um 12:00 Uhr in verschlossenem Umschlag (Aufschrift: Jagdverpachtung) an die Gemeinde Schlangenbad-Ordnungsamt- Rheingauer Straße 23, 65388 Schlangenbad einzureichen. Verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden
Die Vergabe ist nicht an das Höchstangebot gebunden. Eine Verpflichtung zur Zuschlagerteilung besteht nicht.
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Rheingauer Volksbank
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Nassauische Sparkasse
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Nur Verwarngelder - Nassauische Sparkasse
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Gläubiger ID der Gemeinde Schlangenbad: DE75ZZZ00000098238