Ab dem 29.04.2024 ist das Wahlbüro für die Briefwahl zur Europawahl in Schlangenbad geöffnet.
Bürgermeisterwahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde Schlangenbad eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Europawahl
Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörigen der europäischen Mitgliedstaaten (Unionsbürger), die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen europäischen Mitgliedstaat eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Allgemeine Informationen
In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort am 42. Tag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden (etwa weil Sie vor kurzem umgezogen sind), haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wahlamt
Telefon: 06129 48 15
E-Mail: wahlamt@schlangenbad.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Nachweis genügt zumeist eine Kopie der Anmeldebestätigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Eintragung ist für Sie kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen; danach ist eine Änderung nur noch auf rechtzeitigen Einspruch oder in Fällen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen möglich.
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