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Aufgaben und Zuständigkeit

Ortsgerichte

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Schlangenbad gibt es drei Ortsgerichte. Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4
Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Schlangenbader Gemeindevertretung von der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach ernannt. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
 

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
  • Sicherung von Nachlässen
  • Aufstellung von Nachlassinventaren
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf
    Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

 

Bei Bedarf können sich die Bürgerinnen und Bürger an das für ihren Ortsteil örtlich zuständige Ortsgericht wenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht über die für Schlangenbad gebildeten drei
Ortsgerichtsbezirke. Termine werden individuell über die nachstehenden Telefonnummern oder Mailadressen vereinbart.
 

Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

Ortsgerichtsbezirk Schlangenbad I

für die Ortsteile Schlangenbad und Georgenborn

 

Ortsgerichtvorsteher

Joachim G. Schröter

Schloßallee 2

65388 Schlangenbad

Telefon: 06129 / 537483

E-Mail: jgschroeter@web.de

 

(Termine nur nach Vereinbarung)

 

 


 

Ortsgerichtsbezirk Schlangenbad II

für die Ortsteile Hausen v.d.H., Obergladbach und Niedergladbach

 

Ortsgerichtvorsteher

Herbert Wüst

Im Söderfeld 21

65388 Schlangenbad-Obergladbach

Telefon: 06129 / 1515

E-Mail: ortsgericht@obergladbach.de

  

 


  

Ortsgerichtsbezirk Schlangenbad III

für die Ortsteile Wambach und Bärstadt 

 

Ortsgerichtvorsteher

Harald Mernberger

Schieferstraße 12

65388 Schlangenbad-Bärstadt

Telefon: 06129 / 9678

 

Stellvertreter

Rüdiger Amelung

Auf dem Berg 15 a

65388 Schlangenbad-Wambach

Telefon: 06129 / 1269

 

 

Dokumente / Dateien
Ortsgericht Flyer Hessisches Ministerium der Justiz
Aufgaben und Zuständigkeit des Ortsgerichts
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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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