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  • Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden?

Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden?

Das Gesundheitsamt kann nach § 29  und § 30 Infektionsschutzgesetz Menschen unter Quarantäne stellen. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoeentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber; innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.

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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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