Dies sind die erleichterten Zugangsregeln für das Kurzarbeitergeld, die Unternehmen grundsätzlich ab sofort rückwirkend zum 1. März 2020 nutzen können:
- Das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf zehn Prozent abgesenkt.
- Es wird teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.
- Auch Leiharbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld.
- Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge vollständig.
Da viele jetzt betroffene Unternehmen bisher über keinerlei Erfahrungen mit dieser Überbrückungshilfe verfügen, haben wir viele konkrete Fragen und Antworten zum aktuellen Corona-Kurzarbeitergeld in diesem Dossier noch mal extra zusammen getragen.