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Unterstützungsleistungen der Gemeinde

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen und deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind massiv. Bund und Länder bereiten derzeit umfassende Maßnahmen vor, um Betrieben und Selbstständigen in dieser Krisenzeit zur Seite zu stehen. Auch die Gemeinde Schlangenbad ergriff bereits im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen, um finanzielle Schieflagen abzuwenden und Umsatzeinbußen abzumildern.

 

Aussetzung von Mietzahlungen für kommunale Liegenschaften

Die Gemeinde verzichtet in zwei Fällen auf Mieteinnahmen für kommunale Liegenschaften für die aktuell von Schließungen betroffenen Betriebe zunächst für die Monate März und April. Die entsprechenden Beschlüsse fasste der Gemeindevorstand bereits in der vergangenen Woche.

 

"Die Unternehmen stehen vor enormen Herausforderungen. Ohne die erforderliche Liquidität können die Betriebe dem Kostendruck in den nächsten Wochen oder gar Monaten kaum standhalten. Die Gemeinde will hier Vorbild für andere Vermieter sein, den von der Krise besonders betroffenen Mietern in der Zeit der Not zu helfen", so Bürgermeister Marco Eyring.

Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung und zinslose Stundung

Außerdem werden kleine und mittelständische Betriebe bei der Gewerbesteuer entlastet, wenn Steuerpflichtige glaubhaft machen können, dass sie von der aktuellen Situation hart betroffen sind. So können die Gewerbesteuervorauszahlungen herabgesetzt oder zinslos gestundet werden. Ein entsprechender Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail unter gemeinde@schlangenbad.de bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Unterlagen zur Begründung müssen darüber hinaus nicht eingereicht werden. „Die Gemeinde Schlangenbad ermöglicht damit schnell und unbürokratisch die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen auch ohne vorliegende Information des Finanzamtes“, so Eyring.

 

"Wir müssen auf allen Ebenen des Staats dafür Sorge tragen, dass Betriebe aufgrund der Corona-Pandemie nicht unverschuldet in die Insolvenz rutschen", ist der Rathauschef überzeugt.

Erlass der KiTa-Beiträge und der Verpflegungskosten

Die Gemeindeverwaltung klärt aktuell die Möglichkeiten, die Eltern von Kita-Kindern zu entlasten. Es ist vorstellbar, dass die Kita-Beiträge und Verpflegungskosten für den Monat April erlassen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen entsprechende Beschlüsse der kommunalen Gremien gefasst werden. Denn die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kita-Träger sehen den angedachten Erlass nicht vor. Schließlich fallen während einer Kita-Schließung weiterhin Kosten für das Personal und weitere Aufwendungen bei der Gemeinde an.

 

"Mein Vorschlag an die Gremien lautet, dass wir angesichts der verbreitete Einkommenseinbußen unter den Eltern mit dem Erlass der Kita-Beiträge ein Stück finanzielle Last nehmen“, so Eyring. Auch an die Tagesmütter wird gedacht, denen erteilte Förderzusagen erhalten bleiben und damit auch Planungssicherheit gegeben wird.

 

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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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