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Die Kosten

Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Kuraufenthalt nach den klassischen Regeln der Kurortmedizin durchzuführen - sowohl zur Vorsorge, zur Linderung aufkommender Beschwerden als auch zur Behandlung manifester Krankheiten. Hierfür bieten viele Kurorte pauschale Grundprogramme an (Internet oder Prospekte).
Für Versicherte in den gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Rentenversicherung, Beihilfe) besteht bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit in mehrjährigen Abständen Anspruch auf kur- und rehabilitations-
medizinische Leistungen in Kur- und Rehaeinrichtungen in Heilbädern und Kurorten. Die dabei entstehenden selbst zu tragenden Kosten sind abhängig von der Kurform.

 

 

Bei stationären Vorsorge- und Reha-Maßnahmen ist eine tägliche Zuzahlung von € 10,-- zu leisten. Die übrigen Leistungen sind zuzahlungsfrei.

 

 

Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen in Kurorten sind zu erbringen:

€ 10,- für die Konsultation des Kurarztes
für die verordneten Kurmittelanwendungen € 10,-- als Verordnungsblattgebühr plus 10% der Heilmittelkosten. - 90% der Heilmittelkosten übernimmt Ihre Krankenkasse. - Werden alle Anwendungen auf einem Rezept verordnet und in Anspruch genommen, ergibt sich eine Vergünstigung gegenüber der früher geltenden 15%-Zuzahlung!
Zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt Ihre Krankenkasse einen Zuschuss von max. € 13,-- pro Tag (für Kleinkinder maximal € 21,-).
Für Mütter-/Väter-/Kinderkuren gelten pro Krankenkasse eigene satzungsspezifische Regelungen.

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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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