Die Krankenkasse ist immer der nächste Ansprechpartner. Dort gibt es die notwendigen Antragsformulare, und es erfolgt eine (Vor)Klärung der Zuständigkeiten. Hierdurch werden bürokratische Verzögerungen des Antragsweges vermieden.
Interview mit Bürgermeister Eyring
Bargeldabhebung bis 200 € im Zuhause-Markt ab 01.03.2020 ab einem Mindesteinkauf von 15 € möglich
Syna bietet Meldeportal für Störungen in der Straßenbeleuchtung an
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