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  • Grundsteuerreform
  • Was ist das Bundesmodell und wie funktioniert es?

Was ist das Bundesmodell und wie funktioniert es?

Grundsätzlich gilt für die Berechnung der neuen Grundsteuer das sog. Bundesmodell. Je nachdem, wie das Grundstück bebaut ist, gibt es hier unterschiedliche Bewertungsverfahren:

  • Ertragswertverfahren: Dieses gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum.
  • Sachwertverfahren: Dieses gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke und bei Teileigentum.
 
Die Bewertung unbebauter Grundstücke erfolgt ganz einfach anhand der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert.
Der Grundsteuerwert ermittelt sich im Rahmen des Bundesmodells anhand verschiedener Parameter. Das sind beim Ertragswertverfahren insbesondere:
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • monatliche Nettokaltmiete in Euro/qm
 
Beim Sachwertverfahren orientiert sich die Berechnung des Grundsteuerwerts unter anderem an diesen Werten:
  • Herstellungskosten Gebäude
  • Grundfläche Gebäude
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
 

Steht der Grundsteuerwert fest, wird darauf die Steuermesszahl angewendet. Diese beträgt beim Bundesmodell 0,31 ‰ für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser und 0,34 ‰ für alle anderen Grundstücksarten. Dadurch erhält man den Steuermessbetrag. Sowohl Grundsteuerwert als auch Steuermessbetrag werden vom Finanzamt in einem Feststellungsbescheid festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid selbst erlässt wie bisher auch die Gemeinde.

 

Dokumente / Dateien
Checkliste Grundsteuer A
Checkliste Grundsteuer B
Grundsteuereform Infoblatt
Links / Weitere Informationen
  • Finanzverwaltung Hessen

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Finanzamt Rheingau Taunus Kreis – Bad Schwallbach
Emser Straße 27 a
65307 Bad Schwalbach

 

Tel. 06124 /70 50

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr

 

 

Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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